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   BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21   

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https://dejure.org/2021,17307
BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21 (https://dejure.org/2021,17307)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2021 - 2 BvE 4/21 (https://dejure.org/2021,17307)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 2 BvE 4/21 (https://dejure.org/2021,17307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Weiterer Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes abgelehnt ("EU-Wiederaufbaufonds")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, GII210322
    Verwerfung eines Eilantrags ua bzgl der Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Zustandekommen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes - Erledigung mit Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes in Folge des Senatsbeschlusses vom 15.04.2021 (2 BvR 547/21)

  • rewis.io

    Verwerfung eines Eilantrags ua bzgl der Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Zustandekommen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes - Erledigung mit Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes in Folge des Senatsbeschlusses vom 15.04.2021 (2 BvR 547/21)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organklage der AFD gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag am Zustandekommen des Gesetzes über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union; Verletzung der aus der Integrationsverantwortung ergebenden Pflicht, die Souveränität Deutschlands und ...

  • rechtsportal.de

    Organklage der AFD gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag am Zustandekommen des Gesetzes über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union; Verletzung der aus der Integrationsverantwortung ergebenden Pflicht, die Souveränität Deutschlands und ...

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines Eilantrags ua bzgl der Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Zustandekommen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes - Erledigung mit Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes in Folge des Senatsbeschlusses vom 15.04.2021 (2 BvR 547/21)

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterer Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ("EU-Wiederaufbaufonds") verworfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weiterer Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes abgelehnt (EU-Wiederaufbaufonds)

  • lto.de (Kurzinformation)

    EU-Wiederaufbaufonds: AfD scheitert mit Eilantrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG lehnt weiteren Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes ab - Eilantrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 158, 202
  • WM 2021, 1304

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21
    Mit der auf den Beschluss des Senats vom 15. April 2021 (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -) folgenden Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes durch den Bundespräsidenten und seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt (vgl. BGBl II 2021 S. 322) hat sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt (vgl. BVerfGE 126, 158 ).

    Im Übrigen wäre dem Antrag, unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die Anträge im Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind, aus den im Beschluss des Senats vom 15. April 2021 dargelegten Gründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 95), die sich auf das vorliegende Verfahren entsprechend übertragen lassen, der Erfolg in der Sache auch von vornherein zu versagen gewesen.

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21
    Mit der auf den Beschluss des Senats vom 15. April 2021 (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -) folgenden Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes durch den Bundespräsidenten und seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt (vgl. BGBl II 2021 S. 322) hat sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt (vgl. BVerfGE 126, 158 ).
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21
    Voraussetzung für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 33 ; 23, 42 ; 150, 163 ).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21
    Voraussetzung für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 33 ; 23, 42 ; 150, 163 ).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 1/67

    Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21
    Voraussetzung für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 33 ; 23, 42 ; 150, 163 ).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21

    Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am

    Den Antrag, dem Bundespräsidenten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz auszufertigen, zu unterschreiben und zu verkünden sowie dem zuständigen Bundesminister zu untersagen, das Gesetz vor der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten gegenzuzeichnen, hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2021 nach § 24 BVerfGG verworfen (vgl. BVerfGE 158, 202 - ERatG - eA II).

    Der Antrag sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, nachdem der Bundespräsident auf den Beschluss des Senats vom 15. April 2021 das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ausgefertigt habe und dieses im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei (vgl. BVerfGE 158, 202 insbesondere unter Bezugnahme auf BVerfGE 157, 332).

    Im Übrigen wäre dem Antrag, unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die Anträge im Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet seien, aus den im Beschluss des Senats vom 15. April 2021 dargelegten Gründen, die sich auf das vorliegende Verfahren entsprechend übertragen ließen, der Erfolg in der Sache von vornherein zu versagen gewesen (vgl. BVerfGE 158, 202 unter Bezugnahme auf BVerfGE 157, 332 ).

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